E-Rechnung im Shopify-Shop — rechtzeitig und sauber eingerichtet
Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz Rechnungen an deutsche Firmenkunden als E-Rechnung ausstellen, ab 2028 alle. Wir prüfen, welche Ihrer Bestellungen betroffen sind, und richten XRechnung oder ZUGFeRD mit dem Tool ein, das zu Ihrem Shop passt — zum Festpreis.
Was gilt — und ab wann
Stand Oktober 2026, nach Umsatzsteuergesetz und BMF-Schreiben.
Empfangen ist Pflicht
Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — ohne Übergangsfrist.
BMF: Fragen und Antworten zur E-RechnungAusstellen ab 800.000 € Umsatz
Wer 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, muss Rechnungen an Unternehmen in Deutschland als E-Rechnung ausstellen. Papier oder PDF reichen dann nicht mehr.
§ 27 Abs. 38 UStGAusstellen für alle
Ab 2028 gilt die Pflicht für alle übrigen Unternehmen. Ausgenommen bleiben Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Kleinunternehmer.
§ 14 UStGEin PDF ist keine E-Rechnung
Gültig sind strukturierte Formate nach EN 16931 — XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL). Der Versand per E-Mail ist erlaubt.
Wo es in Shopify-Shops hakt
Diese Punkte prüfen wir in jedem Shop.
Shopify erstellt keine E-Rechnungen
Die Rechnungen aus Shopify Tax sind PDFs. Für XRechnung oder ZUGFeRD brauchen Sie eine Rechnungs-App oder Ihre Buchhaltungssoftware.
Firmenkunden werden nicht erkannt
Ohne Firmenname oder USt-IdNr. im Checkout weiß Ihr Tool nicht, welche Bestellung eine E-Rechnung braucht.
Brutto-Preise und Rabatte
Manche Anbindungen erzeugen E-Rechnungen nur bei Netto-Preisen oder nur mit USt-IdNr. Rabatte, Versand und gemischte Steuersätze müssen sauber im XML landen.
Zwei Rechnungen pro Bestellung
Laufen Shopify-PDF-Rechnungen und eine Rechnungs-App parallel, entstehen doppelte Rechnungen zur selben Bestellung. Das sollte nicht passieren.
Öffentliche Auftraggeber
Behörden verlangen XRechnung mit Leitweg-ID. Die muss im Shop erfasst und in die Rechnung übernommen werden.
Korrekturen und Erstattungen
Eine E-Rechnung wird nur durch eine neue E-Rechnung korrigiert. Erstattungen und Stornos brauchen einen sauberen Ablauf.
Vier Schritte, Festpreis
Der Check legt Umfang und Preis fest, bevor die Arbeit beginnt.
E-Rechnungs-Check
Wir prüfen Bestellungen, Checkout und Ihre Rechnungs- und Buchhaltungstools und sagen Ihnen schriftlich, was betroffen ist, was schon funktioniert und was fehlt.
290 € · ca. 3 WerktageEinrichtung
Wir konfigurieren Ihr bestehendes Tool für ZUGFeRD oder XRechnung oder empfehlen ein passendes — inklusive Firmen- und USt-IdNr.-Erfassung im Checkout.
meist innerhalb einer WochePrüfung
Testrechnungen prüfen wir mit dem offiziellen KoSIT-Validator — mit Rabatten, Versandkosten, Brutto/Netto und Gutschriften.
vor dem LivegangÜbergabe
Eine kurze Dokumentation, was ab jetzt automatisch passiert, und 30 Tage Nachbetreuung.
30 Tage SupportErst der Check, dann der Festpreis
E-Rechnungs-Check
Festpreis · wird bei Beauftragung angerechnet
- Welche Bestellungen eine E-Rechnung brauchen
- Was Ihr aktuelles Tool kann — und was nicht
- Lücken im Checkout und bei Sonderfällen
- Festpreis-Angebot für die Einrichtung
Einrichtung
Festpreis nach dem Check
- ZUGFeRD oder XRechnung in Ihrem Tool
- Firmen- und USt-IdNr.-Erfassung im Checkout
- Leitweg-ID für öffentliche Auftraggeber
- Prüfung mit dem KoSIT-Validator
- Dokumentation und 30 Tage Support
Individuelle Anbindung
Festpreis nach dem Check
- Anbindung an ERP oder Warenwirtschaft
- Shopify B2B mit Firmen und Preislisten
- Mehrere Shops oder Märkte
- Sonderfälle bei Gutschriften und Teilerstattungen
Alle Preise netto (B2B). Jedes Projekt beginnt mit dem Check — so steht der Preis vor Arbeitsbeginn fest.
Shopify-Technik, sauber umgesetzt
Wir kennen die Shopify-Schnittstellen
Unsere eigene App SplitFlow im Shopify App Store läuft produktiv auf der Admin-API, Webhooks und Shopify Flow.
Zur SplitFlow-Fallstudie (Englisch)Erst das Vorhandene
Kann Ihr bestehendes Tool E-Rechnungen, richten wir es ein. Neue Software nur, wenn es wirklich nötig ist.
Festpreis, direkter Kontakt
Keine Stundenabrechnung, keine Vermittler — Sie schreiben direkt mit dem Entwickler, per E-Mail oder WhatsApp, auf Deutsch oder Englisch.
Häufige Fragen
Betrifft mich die E-Rechnungspflicht?
Ja, wenn Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist und Sie Rechnungen an Unternehmen in Deutschland stellen — auch wenn diese über den normalen Checkout bestellen. Nicht betroffen sind Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Kleinunternehmer.
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Ab 1. Januar 2027, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € lag, sonst ab 1. Januar 2028. Empfangen können müssen Sie E-Rechnungen schon seit 1. Januar 2025.
Reicht meine PDF-Rechnung?
Bis zu Ihrer Frist ja, mit Zustimmung des Kunden. Danach braucht es eine E-Rechnung mit strukturierten Daten — XRechnung oder ZUGFeRD. Ein PDF ohne eingebettete XML-Daten gilt nicht als E-Rechnung.
Brauche ich eine neue App?
Oft nicht. Viele Rechnungs- und Buchhaltungstools können E-Rechnungen bereits, sie müssen nur richtig eingerichtet sein. Der Check zeigt, ob Ihres reicht.
Machen Sie auch Steuerberatung?
Nein. Wir setzen die Technik um. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung — wir stimmen uns gern mit ihr ab.
Was heißt „wird angerechnet“?
Wenn Sie die Einrichtung innerhalb von 30 Tagen nach dem Check beauftragen, ziehen wir die 290 € vom Preis ab.
Diese Seite fasst die Rechtslage zum Stand Oktober 2026 vereinfacht zusammen (§ 14 und § 27 Abs. 38 UStG, BMF-Schreiben vom 15.10.2024). Sie ersetzt keine Steuerberatung.
Vor 2027 fertig sein
Mit dem Check wissen Sie in wenigen Tagen, was zu tun ist und was es kostet — bevor die Frist näher rückt.